DARUM GEHT ES


Ohne Privatspäre keine Freiheit!

Der Schutz der Privatsphäre ist ein wichtiger Grundpfeiler unserer Freiheit. Die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ will dem internationalen Trend zur staatlichen Totalkontrolle und damit der Entwicklung hin zu gläsernen Bürgerinnen und Bürgern in der Schweiz einen Riegel schieben.


Die Privatsphäre ist das höchste Gut!

Ein Garant für das «Erfolgsmodell Schweiz» ist die persönliche Freiheit. Dazu kommt die Eigenverantwortung. Beide stehen in unserem Land im Mittelpunkt. Sie sorgen dafür, dass der Staat uns nicht allmächtig bevormundet und dass die Bürgerinnen und Bürger nicht durch mehr und mehr Vorschriften, Kontrollen und Strafen überall überwacht und verdächtigt werden. So dient denn auch das Bankkundengeheimnis dazu, den Bürger vor einer «Ausschnüffelung» seiner finanziellen Verhältnisse zu schützen.


Vertrauen erzeugt Ehrlichkeit!

Der Grundsatz von Treu und Glauben in der Schweiz bedeutet: Der Staat vertraut den Bürgerinnen und Bürgern. Vertraut der Staat den Bürgern, erhält er Ehrlichkeit zurück: So zeichnet sich die Schweiz im internationalen Vergleich durch eine grosse Steuerehrlichkeit der Schweizer Bevölkerung aus. Warum? Weil in der Schweiz Privatsphäre und persönliche Freiheit mehr als in anderen Ländern geachtet werden!


In der Schweiz bestimmt der Bürger

Die unterschiedliche Staatskonzeption zwischen der Schweiz und anderen Ländern kommt auch darin zum Ausdruck, dass die Bürger in der Schweiz mit der direkten Demokratie die Steuersätze selber festlegen und bestimmen (so ist zum Beispiel die Höhe der Mehrwertsteuer in der Bundesverfassung festgeschrieben). Demgegenüber haben in der EU der Staatsapparat und die Politiker das Recht, sich praktisch nach Belieben bei den Steuerzahlern zu bedienen. Dies führt zu einer Verminderung von Wohlstand, Wachstum und Arbeitsplätzen. Die weltweite Schulden- und Finanzmisere darf die Privatsphäre nicht zerstören.


Anpassung ans Ausland gefährdet Privatsphäre

Heute ist der Schutz der Privatsphäre nicht mehr gewährleistet, sondern in Gefahr. Unter dem Druck aus dem Ausland gibt der Bundesrat Schritt für Schritt den bewährten Schutz der Privatsphäre auf:


In der Schweiz füllt der Steuerzahler seine Steuerunterlagen selber aus. Jedem kann dabei ungewollt ein Fehler passieren. Deshalb gibt es in der Schweiz die Unterscheidung zwischen «Steuerhinterziehung» und «Steuerbetrug». Jetzt will der Bundesrat diese bewährte Unterscheidung jedoch aufheben. Die Folge: Die Steuerbehörden sollen auch bei ungewollten Fehlern mit den gleichen strafrechtlichen Mitteln (Hausdurchsuchung, Haft, Aufhebung des Bankkundengeheimnisses) wie im Fall von Steuerbetrug (bewusstes falsches Ausfüllen und Vertuschen) vorgehen können! Der politischen Willkür wären damit Tür und Tor geöffnet.
Durch die vom Bundesrat geplante Steuerstrafrechtsrevision und den gegenüber dem Ausland schon offerierten automatischen Informationsaustausch ist die Privatsphäre höchst gefährdet. Wenn Behörden Zugang auf die Bankdaten aller Bürgerinnen und Bürger haben, dann ist nicht nur das Bankkundengeheimnis hinfällig. Aus den privaten Bankauszügen kann viel herausgelesen werden wie zum Beispiel wie teuer die letzte Autoreparatur war, zu welchem Zahnarzt oder Arzt die betreffende Person geht, wie viel sie in der Apotheke für Arzneimittel ausgegeben hat, wo sie einkaufen und essen geht. Ein solcher Überwachungs- und Schnüffelstaat ist zutiefst unschweizerisch und muss im Interesse der Bürger bekämpft werden.

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